Grundwasserbrunnen

Die Grundwasserentnahme zur privaten Gartenbewässerung auf dem eigenen Grundstück (1. Wohnsitz) ist nach § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erlaubnisfrei. Jedoch muss die Bohrung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises rechtzeitig angezeigt werden. In Wasserschutzgebieten ist gegebenenfalls, je nach Schutzzone und Wasserschutzgebietsverordnung, eine Genehmigung der Bohrung erforderlich. 

Um hier das genaue Vorgehen abzustimmen, bitten wir Sie sich beim Amt für Umwelt-und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises zu melden. Tel.: 02241 - 13 - 3018

In unserem Downloadcenter finden Sie das für die Anzeige der Bohrung erforderliche Formular - einfach ausfüllen und an die Stadtwerke Niederkassel schicken (stadtwerke(at)niederkassel.de). Wir senden diese Anzeige dann zeitnah an den Rhein-Sieg-Kreis weiter.

Hinweise der Unteren Wasserbehörde:

  • Die Anzeige ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bohrung bei der Unteren Wasserbehörde (über die Stadtwerke Niederkassel) einzureichen.
  • Für die Bearbeitung dieser Anzeige erhalten Sie einen separaten Gebührenbescheid über 50 Euro.