Elektronische Kommunikation mit den Stadtwerken Niederkassel

Die Stadtwerke Niederkassel bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren ist nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), § 36a Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I) und § 87a Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Für das Privatrecht gilt § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend.

Die Stadtwerke Niederkassel haben diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Dies gilt ausschließlich für die Kommunikation mit den Stadtwerken Niederkassel und nicht für Dritte (zum Beispiel verlinkte Einrichtungen, andere Behörden und Institutionen etc.).

Grundsätzlich ist zwischen der nicht rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation und der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation zu unterscheiden.

Nicht rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Für die allgemeine – nicht rechtsverbindliche – elektronische Kommunikation per E-Mail mit den Stadtwerken Niederkassel ist folgende zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet:

Stadtwerke(at)niederkassel.de

Nicht rechtsverbindliche E-Mails können Sie darüber hinaus auch an alle anderen im Internetauftritt oder zum Beispiel auf Briefköpfen der Stadtverwaltung ausgewiesenen E-Mail-Adressen (…@niederkassel.de) senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation per E-Mail ohne Verschlüsselung unsicher ist, da für unberechtigte Dritte grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation besteht.

Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Elektronische Kommunikation per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Art. 3 Ziff. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) versehen sein muss.

Für diese rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail mit den Stadtwerken Niederkassel ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

Stadtwerke(at)niederkassel.de

Die Liste der aktuell tätigen und damit auf Echtheit und Gültigkeit prüfbaren Zertifizierungsdienste-Anbieter (Trust Center) finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Sofern Sie andere Signaturen als die dort genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt.

 

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation

Die Stadtwerke Niederkassel werden bis auf Weiteres rechtsverbindlich eingegangene elektronische Dokumente per Briefpost beantworten. Voraussetzung hierfür ist die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten. Nachrichten und Dokumente ohne eine vollständige Absenderangabe entsprechen nicht den Rahmenbedingungen für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Bei der elektronischen Kommunikation mit den Stadtwerken Niederkassel können derzeit folgende Dateiformate verarbeitet werden:

PDF und PDF/A
.txt (Nur-Textformate)
 
Darüber hinaus können aktuelle Office-Formate ohne ausführbaren, eingebetteten Code/Makros verarbeitet werden wie zum Beispiel:

.docx (Microsoft Word)
.xlsx (Microsoft Excel)
.pptx (Microsoft Power Point)
 
Eine Bearbeitung anderer Dateiformate kann nicht garantiert werden.

Sie können den Stadtwerken Niederkassel an die veröffentlichten E-Mail-Adressen elektronische Nachrichten bis zu einer Größe von 25 MB senden.

Werden bei der Umsetzung von E-Government-Anwendungen/-Projekten abweichende oder weitere Kommunikationsmöglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.

Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie weiterhin auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.