Gartenwasserzähler

Trinkwasser zur Gartenbewässerung kann von der Abwassergebühr befreit werden

Wenn Trinkwasser nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird, kann es unter bestimmten Bedingungen von der entsprechenden Schmutzwassergebühr befreit werden. Das gilt zum Beispiel für Trinkwasser, das Sie für die Gartenbewässerung verwenden. Um dieses Wasser zu erfassen, ist ein geeichter Kaltwasserzähler zu verwenden. (Bitte beachten: Im Internet werden Wasserzähler als geeicht beworben, die nicht dem deutschen Eichrecht entsprechen.)

Dieser ist

  • den Stadtwerken Niederkassel umgehend nach Einbau zu melden 
  • ordnungsgemäß zu betreiben

Einschränkung für Wasser zum Befüllen von Pools:

Falls Sie einen Pool betreiben, dürfen Sie das Trinkwasser für dessen Befüllung nicht über den Gartenwasserzähler leiten. Das Wasser des Pools müssen Sie über den Schmutzwasserkanal entsorgen, um eine Gefährdung des Grundwassers - zum Beispiel durch Chlor - auszuschließen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Abwasserwerks Niederkassel.

Anmeldeberechtigung

Nur der Eigentümer eines Hauses/eines Grundstückes kann einen Gartenzähler anmelden. Er ist für den sachgerechten Betrieb dieses Gartenzählers verantwortlich.

Die Formulare zu Anmeldung und Austausch nach Ablauf der Eichfrist finden Sie in unserem Formularcenter.

Eigentümergemeinschaften (z.B. nach WEG):

Hier rechnen wir immer mit der Eigentümergemeinschaft ab und nie mit einem einzelnen Mitglied. Für eine interne Abrechnung ist der Verwalter der Eigentümergesellschaft zuständig.

WICHTIG: Gartenzähler, für die wir keinen jährlichen Zählerstand gemeldet bekommen, können nicht mehr berücksichtigt werden und müssen neu angemeldet werden!